Dem Bunderat liegt eine neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vor, die jedoch noch nicht verabschiedet ist. In der neuen GbV wird auf einen Gefahrgutbeauftragten für den Luftverkehr verzichtet, weil die Schulungen im Bereich der Personalkategorien im Luftverkehr die besondere Schulung von Gefahrgutbeauftragten für den Luftverkehr entbehrlich machen.
Außerdem soll die Schulung der beauftragten Personen nicht mehr auf Grund der Bestimmungen in der GbV erfolgen, sondern hier dient als Rechtsgrundlage die ADR - Bestimmungen.
Der Bundesrat hat die Bestimmungen der GGVSEB geändert. Es wurden Änderungen im Bereich Verantwortlichkeiten der § 19 - 29 GGVSEB vorgenommen. Die wichtigste Änderung ist jedoch, dass durch die Einführung der Tunnelcode - Vorschriften im ADR die Anlage 3 zur GGVSEB überflüssig wurde und mit den Änderungen auch weggefallen ist.
Jetzt wurde die 1. Ergänzung und Berichtigung der RSE (Richtlinie zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße undEisenbahn) im Verkehrsblatt bekannt gegeben.